Was bedeutet Wohnraumsanierung?Wird durch Sanierungsmaßnahmen die Nutzungsdauer des Wohnraumes wesentlich verlängert oder der Nutzungswert des Wohnraumes wesentlich erhöht (etwa durch den Austausch von Fenstern mit dem Effekt von besserem Lärmschutz, Einbruchschutz oder Wärmedämmung, nachträglichen Einbau von Wärmepumpen und Solaranlagen sowie Photovoltaikanlagen), können die Kosten hierfür als Sonderausgaben bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Es wird hier unterschieden zwischen Instandsetzungs- und Herstellungsaufwendungen.